Mietrechtsreform: Wo zukünftig Mietpreisbremsen gelten
Posted on | Mai 3, 2013 | Kommentare deaktiviert für Mietrechtsreform: Wo zukünftig Mietpreisbremsen gelten
Die Mietrechtsreform kommt. Höchstwahrscheinlicher Start: Anfang Mai. Bringen soll sie auch eine Bremse für Mieterhöhungen. Doch dazu müssen die Länder erst noch Verordnungen erlassen. test.de erklärt den Hintergrund und sagt, was an den Mietrechtsänderungen sonst noch wichtig ist.
In manchen Regionen wird Mieterhöhung gebremst
Ab Mai gilt: Die Länder dürfen per Verordnung Gebiete festlegen, in denen die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen gefährdet ist. In diesen Gebieten darf die Miete dann nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Wo keine Verordnung gilt, sind wie bislang 20 Prozent Mieterhöhung im Dreijahreszeitraum zulässig. So weit, so gut für Mieter. Doch der neuen Mietpreisbremse fehlt eine Übergangsregelung. Und so ist unklar, ob sie auch für Mieterhöhungsbegehren gelten wird, die vor Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung beim Mieter landen.
Für welche Fälle wird die Mietpreisbremse gelten?
Unumstritten ist: Die Mietpreisbremse wird auf jeden Fall für Mieterhöhungen gelten, die der Vermieter nach Inkraftreten einer Verordnung fordert. Doch was, wenn zuerst das Mieterhöhungsverlangen kommt und dann eine Mietpreisbegrenzungsverordnung? Das Bundesjustizministerium glaubt: Die Länder dürfen in ihren Verordnungen regeln, für welche Mieterhöhungen die neue Obergrenze genau gilt, versichert Sprecherin Anne Katharina Zimmermann. Doch das ist zweifelhaft. Verordnungen sind nur möglich, soweit ein Gesetz dazu ausdrücklich ermächtigt. Die einschlägige Regelung im Mietrechtsänderungsgesetz sagt jedoch nur: Die Länder können Gebiete mit Mangel an Mietwohnungen zu angemessenen Preisen festlegen. Das dürfte nicht reichen, um auch Übergangsregelungen zu erlassen. Auch bei bisherigen Mietrechtsänderungen gab es stets eine vom Bundestag selbst verabschiedete Übergangsregelung.
Das planen die einzelnen Bundesländer
Die Bundesländer Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen gern so schnell wie möglich auf die Mietpreisbremse treten. Die Ministerialbeamten in Düsseldorf glauben allerdings: Vor 2014 ist eine gerichtsfeste Mietpreisbegrenzungsverordnung nicht zu schaffen. Bayern dagegen gibt mächtig Gas. Dort ist im September Landtagswahl. Bereits im Sommer könne eine Verordnung in Kraft sein, erklärt Wilfried Krames, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Senatsbeamten in Berlin möchten den Mietpreisanstieg gern für das gesamte Landesgebiet begrenzen, sind sich aber noch nicht sicher, ob das für alle Stadtteile rechtlich zulässig ist. Das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt sehen derzeit keinen Bedarf und die Länder Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein überlegen noch. Die übrigen Länder haben auf die test.de-Anfrage bislang nicht geantwortet.
Weniger Mieter-Rechte bei Modernisierungen
Die Aussicht auf langsamer steigende Mieten zumindest in Ballungsgebieten ist die einzige wirkliche Verbesserung, die die Mietrechtsreform Mietern bringt. Vor allem bei Modernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bekommen Vermieter zukünftig mehr Rechte. Mieter, die eine besondere Härte geltend machen wollen, um eine Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung zu verhindern, müssen das künftig innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Modernisierung machen. Spätere Einwände sind dann ausgeschlossen. Und für alle Mieter gilt dann: Sie dürfen für den Zeitraum von drei Monaten nicht mehr die Miete mindern, auch wenn Baulärm und -dreck den Wohnwert stark beeinträchtigen.
Erstmals veröffentlicht:
www.test.de/Mietrechtsreform-Wo-zukuenftig-Mietpreisbremsen-gelten-4514925-0