Mehr Rechte für Wohnungsbesitzer – Gericht erleichtert Eigenbedarfskündigungen
Posted on | April 15, 2014 | Kommentare deaktiviert für Mehr Rechte für Wohnungsbesitzer – Gericht erleichtert Eigenbedarfskündigungen
Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind demnach aber weiterhin nur zulässig, wenn sie für den Mieter keine unzulässige Härte bedeuten, also wenn etwa eine vergleichbare Ersatzwohnung nicht unzumutbar teuer wäre. Dies muss die Vorinstanzen nun nochmals prüfen.
Im aktuellen Fall hatte ein Hausbesitzer in Berlin einem seiner Mieter gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei von außerhalb nach Berlin in die von den Beklagten gemietete Wohnung verlegen wollte. Laut BGH hat der Vermieter grundsätzlich das Recht zu solch einer Eigenbedarfskündigung. Dies gelte „umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden“, heißt es im Urteil.